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  • Lessingsstraße 10, 04435 Schkeuditz

Neuanmeldung Klassenstufe 5

Allgemeine Informationen zur Anmeldung

Alle Schüler der Klassenstufe 4 der Grundschule erhalten eine Bildungsempfehlung, d.h. die jeweiligen Klassenlehrer teilen den Erziehungsberechtigten der Schüler der 4. Klasse mit, ob ihr Kind im nächsten Schuljahr die Mittelschule oder das Gymnasium besuchen soll. Die Anmeldung am Gymnasium erfolgt unter Vorlage des von der Grundschule ausgegebenen Antragsformulars bei der Schule Ihres Erstwunsches. Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, werden gebeten, vorsorglich die gewünschte Oberschule anzugeben.

Schuljahr 2023/24

Fall 1:

Voraussetzung:

Ihr Kind hat die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten, die von einer staatlichen Grundschule ausgestellt wurde.

In diesem Fall erfolgt die Anmeldung ausschließlich über den Postweg an:

Maria-Merian-Gymnasium Schkeuditz
Lessingstraße 10
04435 Schkeuditz

Heften Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen (siehe unten) in eine dünne Mappe.

Fall 2:

Voraussetzung:

Ihr Kind hat die Bildungsempfehlung für die Oberschule erhalten oder kommt von einer Grundschule in freier Trägerschaft.

In diesem Fall wird die Anmeldung persönlich und von beiden Personensorgeberechtigten im Sekretariat vorgenommen, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Andernfalls ist die Vorlage einer Vollmacht bzw. der Nachweis der Alleinsorgeberechtigung erforderlich.

Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen (siehe unten) zur Anmeldung mit.

Erforderliche Unterlagen

  1. Bildungsempfehlung im Original
  2. Formblatt des LASuB (“gelber Zettel”) – mit Stempel der Grundschule –
    Bitte alle drei Schulwünsche angeben im Original (*)
  3. Kopie der Geburtsurkunde
  4. Kopie der Halbjahresinformation Klasse 4 + Kopie Endjahreszeugnis Klasse 3
  5. Kopie der Personalausweise (der Erziehungsberechtigten) als Nachweis zum Hauptwohnsitz des Kindes oder Kopie der Meldebescheinigung
  6. Nur für Schüler aus Schulen in freier Trägerschaft: Nachweis Impfung Masern in Kopie
  7. Ausgefülltes Aufnahmeformular unseres Gymnasiums im Original
    • Hinweise:
    1. Bitte mit Computer ausfüllen
    2. Bei Religionszugehörigkeit:
      • Schüler mit Unterricht evangelische Religion: Feld 1 (ev.) ankreuzen
      • Schüler mit Ethikunterricht: Feld 4 (ohne) ankreuzen
  8. Gegebenenfalls Nachweis des Förderbescheides zur Inklusion in Kopie und die
    ausgefüllte Anlage F
  9. Gegebenenfalls Nachweis der Alleinsorgeberechtigung ( ansonsten sind immer beide Unterschriften der Personensorgeberechtigten notwendig)

(*)
Für Schüler mit Bildungsempfehlung Oberschule ist zusätzlich die Anlage I auszufüllen. Der Eintrag zum Beratungsgespräch bleibt noch frei. Dieser wird bei der Anmeldung ergänzt.
Für Schüler von freien Trägern ohne gelben Zettel genügt ein formloses Blatt mit folgenden Angaben:
Name, Anschrift, Geb., alle drei Schulwünsche, Unterschriften aller Personensorgeberechtigten

Termine:

Downloads:


Allgemeine Informationen zur Aufnahme am MMG

Das Maria-Merian-Gymnasium Schkeuditz lässt den Erziehungsberechtigten eine Entscheidung über die Aufnahme des Schülers schriftlich zukommen.

Schüler ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium nehmen an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Der Termin der Leistungserhebung wird zeitnah mitgeteilt. Zur Beratung der weiteren Schullaufbahn des Schülers wird bei der Anmeldung ein verpflichtender Gesprächstermin vereinbart. Die Anmeldung gilt als zurückgenommen, wenn Sie ohne wichtigen Grund zum vereinbarten Beratungsgespräch nicht erscheinen. Dasselbe gilt, wenn im Beratungsgespräch eine Anmeldung an der Oberschule empfohlen wird und Sie nicht innerhalb von drei Wochen nach dem durchgeführten Beratungsgespräch schriftlich mitteilen, dass Sie, entgegen den Empfehlungen der Grundschule und des Gymnasiums, an der Anmeldung festhalten.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule besteht. Insbesondere besteht auch kein Rechtsanspruch auf Aufnahme an dem Gymnasium, welches Ihre Anmeldung entgegengenommen und an dem das Beratungsgespräch stattgefunden hat.

Über die Aufnahme der Schüler entscheiden die Schulleiter im Rahmen der an ihrer Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den Bewerbern anhand von den an der jeweiligen Schule festgelegten Kriterien getroffen. Die Aufnahmekriterien der jeweiligen Schule werden rechtzeitig vor dem Anmeldezeitraum im jeweiligen Sekretariat ausgehängt.
Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen an die Schule Ihres Zweit- bzw. Drittwunsches weitergeleitet. Bitte bedenken Sie, dass an den Zweit- bzw. Drittwunschschulen keine neuen Auswahlverfahren mehr durchgeführt werden, wenn die Plätze an den Schulen bereits mit dem Erstwunsch vergeben sind. Die Auswahl der Schulen im Erst-, Zweit- bzw. Drittwunsch sollten Sie daher sorgsam treffen.
Sollte Ihr Kind aufgrund der großen Nachfrage an Plätzen an keiner Ihrer Wunschschulen aufgenommen werden können, werden Ihre Antragsunterlagen an eine Schule mit noch vorhandenen Aufnahmekapazitäten übergeben. Hierbei wird darauf geachtet, dass die aufnehmende Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln in zumutbarer Weise für Ihr Kind erreichbar ist. Es lässt sich jedoch nicht in jedem Einzelfall vermeiden, dass längere Anfahrtswege entstehen.