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Hausordnung

Hausordnung Maria-Merian-Gymnasium Schkeuditz (Fassung gültig ab 01.01.2023)


I. Allgemeine Bestimmungen
Wir, die Schüler/ innen, Lehrer/ innen und Eltern des Maria-Merian-Gymnasiums
Schkeuditz, wünschen uns eine angenehme Lehr- und Lernatmosphäre, einen Ort zum
Wohlfühlen und der schöpferischen Arbeit. Dafür ist es wichtig,

  • dass wir uns anderen gegenüber verantwortlich und höflich verhalten,
  • dass wir niemanden in ihrer/ seiner persönlichen Sicherheit gefährden
  • und dass wir uns verpflichten, öffentliches und persönliches Eigentum zu achten und zu schonen.

Diese Hausordnung beruht auf dem Grundgesetz, der Sächsischen Verfassung und der
Schulordnung. Sie wird ergänzt durch die Schulbesuchsverordnung, den Aufsichtsplan, den
Alarmplan und die Brandschutzordnung.


II. Unterricht

  1. Wir, die Schülerinnen und Schüler, betreten mit dem Vorklingeln das Schulgebäude bzw.
    die Turnhalle. Bei schlechtem Wetter und im Winterhalbjahr ist unsere Schule daran
    angepasst etwas früher geöffnet. Fahrschüler/ innen mit sehr langen Wartezeiten gehen
    in die Mensa.
  2. Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht. Zu Stundenbeginn befinden wir uns an
    unseren Plätzen und haben die Arbeitsmaterialien bereitgelegt.
  3. Das Fehlen einer Lehrkraft melden wir spätestens 10 Minuten nach Beginn des
    Unterrichts im Sekretariat. Bei Ausfallstunden halten wir uns in der Mensa auf.
  4. In den Fachunterrichtsräumen halten wir uns nur unter Aufsicht der Lehrkraft auf
    (Ausnahmen regeln die Fachlehrer/ innen).
  5. In den großen Pausen gehen wir, die Schüler/ innen der Jahrgangsstufen 5 bis 9, auf den
    Schulhof.
    Die Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 können sich auch in den Unterrichtsräumen aufhalten.
    Die Mensa ist kein Aufenthaltsraum während der Hofpausen. Es sei denn, sie dient zur
    Aufnahme von dort erworbenen Speisen.
  6. Die Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 können während der großen Pausen und in
    Freistunden das Schulgelände verlassen (unter 18 Jahren nur mit Genehmigung der
    Erziehungsberechtigten). Dabei besteht kein Versicherungsschutz durch die Schule.

III. Nutzung mobiler Datenendgeräte

  1. a. Grundsätzlich sind im gesamten Schulgebäude und der Sporthalle während der
    Unterrichtszeit alle nicht unterrichtsrelevanten technischen Geräte (z.B.
    Smartphones…) ausgeschaltet in der Schultasche.
    Lehrkräfte können Ausnahmen zeitlich befristet gestatten.
    b. Die Nutzung von Smartphones ist generell in den Gängen des Schulgebäudes
    verboten.
    c. Während der Essensausgabe (2. und 3. Pause) herrscht Nutzungsverbot des
    Smartphones in der Mensa.
    d. Nach dem Vorklingeln sind Smartphones wegzupacken und nicht mehr zu benutzen.
    e. Auf dem Schulhof, in der Mensa (während der Frühstückspause) und in den
    Unterrichtsräumen ist die Nutzung des Smartphones in den Pausen und Freistunden
    erlaubt.
  2. Hinweis: Smartphones und ähnliche Geräte sowie persönliche Wertsachen sind über die
    Schule nicht versichert.
  3. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ohne ausdrückliche Genehmigung verboten (§201a
    StGB).
  4. Bei Verstößen gegen die schulischen Nutzungsbedingungen der mobilen Datenendgeräte
    drohen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§39 Schulgesetz)

IV. Ordnung und Sauberkeit

Wir möchten in einem sauberen und sicheren Umfeld lehren und lernen und setzen uns
dafür ein. Im Besonderen gilt dabei:

  1. Das Radfahren auf dem Schulgelände ist verboten. Die Fahrräder stellen wir auf
    den dafür vorgesehenen Plätzen ab und sichern sie. Die Sportgeräte (Basketball,
    Tischtennisplatte) sind ausschließlich in den Pausen und nach dem dritten Block
    (auf eigene Gefahr) zu benutzen.
  2. Unsere Oberbekleidung sollten wir an den dafür vorgesehenen Plätzen
    aufhängen. Für den Tascheninhalt der Garderobe wird keine Haftung
    übernommen. Das Kaugummikauen während des Unterrichts unterlassen wir.
  3. Jeden Unterrichtsraum und die Mensa verlassen wir ordentlich (Müll entsorgen,
    Tafel abwischen, Stühle an die Bänke stellen bzw. hochstellen). Das Inventar der
    Schule behandeln wir pfleglich und bewahren es vor Schaden. Falls doch etwas zu
    Schaden kommt, melden wir dies einer Lehrkraft oder dem Hausmeister. Bei
    mutwilligen Beschädigungen im oder am Schulgebäude/-hof (dazu zählen z. B.
    auch Fußtritte an den Wänden oder Türen) werden wir verpflichtet, den
    Ursprungszustand wieder herzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der
    Schaden durch die Schule behoben und in Rechnung gestellt.
  4. Der Verzehr von außerhalb des Schulgeländes erworbenen warmen Speisen ist in
    der Schule nicht gestattet.
  5. Rauchen ist auf dem Schulgelände untersagt. Volljährige Kursschüler können,
    unter Beachtung der Ordnung und Sauberkeit, während der Hofpausen und
    Freistunden ausschließlich die Raucherinsel an der Turnhalle nutzen.
  6. Fundsachen geben wir umgehend im Sekretariat ab.
  7. Unfälle auf dem Schulweg und in der Schule melden wir unverzüglich im
    Sekretariat.
  8. Bei Krankheit ist die Schule bis 8.00 Uhr telefonisch zu informieren. Die
    schriftliche Entschuldigung ist der/ dem Klassenleiter/ in bzw. der/ dem Tutor/
    in nachzureichen.
  9. Bei Unwohlsein informieren wir die/ den Fachlehrer/ in, anschließend das
    Sekretariat. Ausschließlich über das Sekretariat erfolgt die Benachrichtigung der
    Eltern bzw. des Notdienstes. Bei schwerwiegenden Notfällen darf der Notdienst
    sofort informiert werden.
  10. Bei Wahrnehmung dringender Termine während der Unterrichtszeit ist die
    Freistellung vorher bei der/ dem Klassenleiter/ in bzw. der/ dem Tutor/ in zu
    beantragen und die/ der betreffende Fachlehrer/ in zu informieren.
  11. Schüler/ innen, die wiederholt und grob gegen die Regeln der Hausordnung
    verstoßen, müssen mit Erziehungs-und Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz
    rechnen.
  12. Im Interesse der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit und der
    Durchführung des Unterrichts erlässt die Schulleitung bei Notwendigkeit
    ergänzende Bestimmungen.

Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 26.06.2019 beschlossen, zuletzt
überarbeitet 11/2022.