Neuanmeldungen


 

Informationen zur Anmeldung

Alle Schüler der Klassenstufe 4 der Grundschule erhalten eine Bildungsempfehlung, d.h. die jeweiligen Klassenlehrer teilen den Erziehungsberechtigten der Schüler der 4. Klasse mit, ob ihr Kind im nächsten Schuljahr die Mittelschule oder das Gymnasium besuchen soll. Die Anmeldung am Gymnasium erfolgt unter Vorlage des von der Grundschule ausgegebenen Antragsformulars bei der Schule Ihres Erstwunsches. Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, werden gebeten, vorsorglich die gewünschte Oberschule anzugeben.


Neuanmeldung Klasse 5 – 2023 (Stand: 17.01.2023)


Download-Bereich:

Alle Unterlagen als ZIP-Datei: HIER


Fall I: Es liegt eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium vor, ausgestellt von einer staatlichen Grundschule

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über den Postweg an:
Maria-Merian-Gymnasium Schkeuditz, Lessingstraße 10, 04435 Schkeuditz.
(Heften Sie bitte alle Unterlagen in eine dünne Mappe)


Fall II: Es liegt eine Bildungsempfehlung für die Oberschule vor oder der Schüler/ die Schülerin kommt von einer Grundschule in freier Trägerschaft:

Die Anmeldung wird persönlich und von beiden Personensorgeberechtigten vorgenommen, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Anderenfalls ist die Vorlage einer Vollmacht bzw. der Nachweis der Alleinsorgeberechtigung erforderlich.

(Bringen Sie bitte alle Unterlagen zur Anmeldung mit)

Anmeldetermine für Fall II (direkt in unserem Sekretariat) sind:

  • Fr, 10.02.2023, 14:00 – 17:00
  • Di, 28.02. 2023, 15:00 – 18:00
  • Sollte keiner der beiden oben genannten Termine passen, nehmen Sie bitte

Rücksprache unter: sekretariat2@gymnasium-schkeuditz.de 


Folgende Unterlagen sind für beide Fälle erforderlich:

  1. Bildungsempfehlung im Original
  2. Formblatt des LaSuB („gelber Zettel“) – mit Stempel der Grundschule – Bitte alle 3 Schulwünsche angeben im Original (*)
  3. Kopie der Geburtsurkunde
  4. Kopie der Halbjahresinformation Klasse 4 + Endjahreszeugnis Klasse 3
  5. Kopie der Personalausweise (der Erziehungsberechtigten) als Nachweis zum Hauptwohnsitz des Kindes oder Kopie der Meldebescheinigung
  6. Nur für Schüler aus Schulen in freier Trägerschaft: Nachweis Impfung Masern in Kopie
  7. Ausgefülltes Schülerstammblatt (befindet sich auch im ZIP-Ordner – Schülerstammblatt Klasse 5) im Schülerstammblatt, Hinweise beachten: a) Bitte mit Computer ausfüllen
  8. b) Bei Religionszugehörigkeit:
    • Schüler mit Unterricht evangelische Religion: Feld 1 (ev.) ankreuzen
    • Schüler mit Ethikunterricht: Feld 4 (ohne) ankreuzen
  9. Gegebenenfalls Nachweis des Förderbescheides zur Inklusion in Kopie + ausgefüllte Anlage F
  10. Gegebenenfalls Nachweis der Alleinsorgeberechtigung (ansonsten sind immer beide Unterschriften der Personensorgeberechtigten notwendig)

 

(*) Für Schüler mit Bildungsempfehlung Oberschule ist zusätzlich die Anlage 1 auszufüllen.

      [Der Eintrag zum Beratungsgespräch bleibt noch frei, wird bei der Anmeldung ergänzt]

Für Schüler von freien Trägern ohne gelben Zettel:  Formloses Blatt:  Name, Anschrift, Geb., alle drei Schulwünsche, beide Unterschriften.

Termine:

  • Tag der offenen Tür: 20.01.2023
  • Anmeldeschluss ist Freitag, 03.03.2023, 11:30 Uhr.

  • Einige Tage nach der Anmeldung bekommen Sie eine Eingangsbestätigung per Mail.
  • Der Bescheid zum Thema Aufnahme erreicht Sie Freitag, 26.05.2023.

 


 Aufnahmekriterien Maria-Merian- Gymnasium Schkeuditz – Schuljahr 2023/2024 

Aufnahmekriterien Maria-Merian- Gymnasium Schkeuditz – Schuljahr 2023/2024

Durch den Schulleiter wurden gemäß § 34 Abs. 6 SächsSchulG, § 3 Abs. 3 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) nachstehende Aufnahmekriterien in dieser Reihenfolge festgelegt:

Sollten sich mehr Schüler mit ihrem Erstwunsch an unserer Schule anmelden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schüler wie folgt ausgewählt:

  1. Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns unsere Schule besuchen.
  2. Schüler mit Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers (Landkreis Nordsachsen).

Eine ggf. notwendige Auswahl zu Schülern, die unter Punkt 2 fallen, erfolgt im Losverfahren.

  1. Losverfahren für Schüler mit Hauptwohnsitz in Sachsen.

Eine ggf. notwendige Auswahl zu Schülern, die unter Punkt 3 fallen, erfolgt im Losverfahren.

Die Punkte 1 – 3 gelten für angemeldete Schüler mit Erstwunsch Gymnasium Schkeuditz

Sollten hiernach noch Plätze frei bleiben, erfolgt die Vergabe der Restplätze nach folgender Reihenfolge:

  1. Schüler mit Hauptwohnsitz Sachsen und Zweitwunsch für unsere Schule.

Eine ggf. notwendige Auswahl zu Schülern, die unter Punkt 4 fallen, erfolgt im Losverfahren.

  1. Schüler mit Hauptwohnsitz Sachsen und Drittwunsch für unsere Schule.

Eine ggf. notwendige Auswahl zu Schülern, die unter Punkt 5 fallen, erfolgt im Losverfahren.

  1. Schüler mit Hauptwohnsitz Sachsen, die wegen fehlender Kapazität weder an der Erst-, Zweit- und Drittwunschschule aufgenommen werden.

Eine ggf. notwendige Auswahl zu Schülern, die unter Punkt 6 fallen, erfolgt im Losverfahren.

  1. Losverfahren für die übrigen Schüler.

Schüler mit dem Hauptwohnsitz außerhalb Sachsens können mit Ausnahme von Punkt 1 erst nach Abschluss des gesamten Aufnahmeverfahrens für Schüler mit dem Hauptwohnsitz in Sachsen (dann ggf. im Losverfahren) berücksichtigt werden.

Weiterhin ist zu beachten, dass:

ggf. Plätze für Jahrgangswiederholer vorzuhalten sind,

ggf. die Aufnahme von Zwillingen berücksichtigt werden muss.

Thomas Schönfeldt (SL)